Krankenkassen Zusatzbeitrag 2015
Mit Beginn des 1. Januar 2015 wurde der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 % auf 14,6 % heruntergesetzt. Für gesetzliche Krankenkassen, die mit diesem Beitragssatz nicht auskommen, sieht der Gesetzgeber einen “kassenindividuellen Zusatzbeitrag“ vor. Dieser wird nicht wie bei dem früher fälligen Zusatzbeitrag vom Versicherten selbst angewiesen, sondern direkt vom Einkommen des jeweils gesetzlichen Kassenmitgliedes abgezogen.
Inhaltsverzeichnis
Bei Einführung oder Änderung von Zusatzbeitrag: Sonderkündigungsrecht für Versicherte
Der Zusatzbeitrag muss von der gesetzlichen Krankenkasse zudem in der jeweils vorhandenen Satzung festgeschrieben werden. Dabei darf der Zusatzbeitrag nur so hoch sein wie es für ein vernünftiges Wirtschaften notwendig ist. Der Zusatzbeitrag kann jedoch bei einer fehlenden Deckung der Ausgaben angehoben werden. Hierzu ist eine Satzungsänderung notwendig. Unter Umständen kann auch extern durch die jeweilige Aufsichtsbehörde eine Erhöhung angeordnet werden. Jeder Versicherte hat bei einer Änderung des Zusatzbeitrages oder bei dessen Einführung ein Sonderkündigungsrecht.
Die Gesetzesgrundlage ist im Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V § 175 Abs. 4 niedergeschrieben. Vor der erstmaligen Erhöhung des Zusatzbeitrages beziehungsweise bei einer Anpassung ist die gesetzliche Krankenkasse zudem verpflichtet, alle Ihre Mitglieder anzuschreiben und sowohl auf die Zusatzbeiträge wie auch auf das geltende Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag aller gesetzlichen Krankenkassen überschritten wird, ist die betroffene Krankenversicherung auch verpflichtet, auf eine Wechselmöglichkeit in eine günstigere Krankenkasse hinzuweisen. All jene Versicherten, die das Sonderkündigungsrecht ausnutzen wollen, sind berechtigt, bis spätestens zum Ende des Monats in dem die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erstmals erhöht beziehungsweise erstmals einführt die Kündigung auszusprechen. Die ausgesprochene Kündigung gemäß dem Sonderkündigungsrecht wird dann mit Ende des übernächsten Monats rechtswirksam.
Höchster Zusatzbeitrag bei 1,3 Prozent
Wenn die gesetzliche Krankenversicherung es unterlässt auf einen der gesetzlich verpflichteten Punkte hinzuweisen, ist auch eine spätere Kündigung möglich. Die einzelnen Beitragssätze ergeben sich aus dem gesetzlich festgelegten Beitrag von 14,6 % zuzüglich des erhobenen Zusatzbeitrages. Grundsätzlich fällt auf, dass bis auf eine Ausnahme (Metzinger BKK) alle gesetzlichen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser variiert jedoch deutlich. Während beispielsweise die Brandenburgische BKK ein Zusatzbeitrag von 1,3 % erhebt und die Vereinigte BKK, die HEAG BKK, die IKK Südwest, die BKK Braun-Gillette und die BKK family einen Zusatzbeitrag von 1,2 % erheben, gibt es auch gesetzliche Krankenkassen die lediglich Zusatzbeiträge von 0,3 % erheben. Dies sind im Einzelnen die BKK MEM, die AOK Plus und die AOK Sachsen-Anhalt sowie die BKK Groz-Beckert. Geringfügig mehr, nämlich 0,35 % erhebt die BKK Faber-Castell & Partner.
Diese Kassen erheben Zusatzbeiträge zwischen 0,4 und 0,7 Prozent
Einen Zusatzbeitrag von 0,4 % erheben die hkk, BKK Miele, die BKK Würth die BKK Pfaff, die BKK Scheufelen und die BKK VDN. Ein Zusatzbeitrag von 0,5 % erheben die BKK Rieker.Ricosta.Weisser, die BKK SBH, die BKK ZF & Partner, die Salus BKK und die BKK Voralb. Den nächst höheren Zusatzbeitrag in Höhe von 0,6 % erheben die IKK Brandenburg und Berlin, die BMW BKK, die IKK gesund plus, die BERGISCHE, die BKK Akzo Nobel, die BKK exklusiv, die BKK firmus, die BKK Pro Vita, die BKK Verbund Plus und die Bosch BKK. Den nächst höheren Beitrag von 0,69 Prozent erheben die PricewaterhouseCoopers BKK und die Ernst & Young BKK. Nur geringfügig mehr, nämlich 0,7 %, erheben die gesetzlichen Krankenkassen BIG direkt gesund, BKK Deutsche Bank AG, BKK Grillo-Werke AG, BKK Krones, BKK Mahle, BKK RWE, BKK STADT AUGSBURG, die actimonda Krankenaksse, die Audi BKK, die Bertelsmann BKK, die BKK Achenbach Buschhütten, die BKK Freudenberg, die BKK Gildemeister Seidensticker, die BKK Technoform, die SIEMAG BKK und die SKD BKK.
Die größten Krankenkassen erheben Zusatzbeitrag von 0,8 und 0,9 Prozent
Nur geringfügig mehr, nämlich 0,75 % erhebt die BKK KBA. Einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,8 % erheben die gesetzlichen Krankenkassen HEK – hanseatische Krankenkasse, Techniker Krankenkasse, Knappschaft, AOK Niedersachsen, IKK classic, BKK Aesculap, BKK Baiersdorf AG, BKK BPW Bergische Achsen KG, BKK MTU Friedrichshafen GmbH, die BKK der Thüringer Energieversorgung, die BKK Dürkopp Adler, die BKK HMR Herford Minden Ravensburger, die BKK Herkules, die BKK Melitta Plus, die BKK Mobil OIL, die RV BKK und die Schwenninger Krankenkasse.
Einen Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 % erheben die folgenden Krankenkassen: Barmer GEK, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, die AOK Baden-Württemberg, die AOK Bayern, die AOK Bremerhaven, die AOK Hessen, die AOK Nordost, die AOK Nordwest, die AOK Rheinland/Hamburg, die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, die IKK Nord, die atlas BKK ahlmann, die Bahn BKK, die BKK 24, die BKK advita, die Deutsche BKK, die BKK Diakonie, die BKK Henschel plus, die BKK Linde, die Vaillant BKK, die WMF BKK, die BKK Basell, die BKK B. Braun Melsungen AG, die BKK EVM, die BKK KARL MEYER, die BKK Salzgitter, die Daimler BKK, die E.ON BKK, die Merck BKK, die Südzucker BKK, die BKK Publik, die BKK S-H, die die BKK Textilgruppe Hof, die BKK Verkehrsbau Union (VBU), die BKK vital, die BKK VOR ORT, die BKK Werra-Meissner, die BKK Wirtschaft & Finanzen, die Debeka BKK, die Continentale BKK, die Energie-BKK, die Heimat Krankenkasse, die mhplus Krankenkasse, die Novitas BKK, die pronova BKK, die SBK-Siemens BKK, die SECURVITA und die TUI BKK.
Einen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,1 % erhebt die ieland BKK. Die Aufstellung zeigt, dass sich ein Wechsel durchaus lohnen kann. Aufs Jahr gerechnet lassen sich so beträchtliche Summen einsparen.