Berufsunfähigkeitsversicherung Corona Was bei Long Covid 19 gilt
Die globale Corona Pandemie macht auch vor Versicherungen nicht halt. Die Regelungen bei Infektionen durch das Corona-Virus und damit bedingter langfristiger Erkrankungen (Covid 19) scheinen bei Krankenkassen und Arbeitsunfähigkeit klar zu sein. Nicht eindeutig geregelt ist der Sachverhalt bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und der Anerkennung der Berufsunfähigkeit.
Inhaltsverzeichnis
Corona als Grund für Berufsunfähigkeit anerkannt?
Eine krankheitsbedingte Berufsunfähigkeit und der dadurch verursachte Wegfall des Einkommens bringt die Haushaltsplanung vollständig durcheinander. Eventuell bestehende Kreditraten müssen bezahlt werden und die Kosten für die Lebensführung sinken auch nicht. Um diese Belastung zu vermeiden, schließen einige eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab.
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Was passiert aber bei einer Corona-Infektion und einer Erkrankung wie Covid-19? Zahlt die BU-Versicherung? Kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach Corona Infektion und Erkrankung durch long Covid 19 abschließen?
Berufsunfähigkeitsversicherung muss auch bei Corona Infektion und Covid 19 zahlen
Jeder Versicherer legt in dem Vertrag der Berufsunfähigkeitsversicherungen fest, wann und in welcher Höhe Leistungen bei einer gesundheitlichen Einschränkung zu erbringen sind. Ob die Erkrankung durch das Corona-Virus oder anderweitig verursacht wurde, spielt dabei keine Rolle.
Natürlich spielen vor dem Abschluss des Vertrages bereits durchgeführte Impfungen bei der Gesundheitsprüfung eine Rolle. Die Impfungen betreffen allerdings alle Infektionskrankheiten.
Bei den Gründen der Berufsunfähigkeit können eine Covid-19 Erkrankung und daraus resultierende Folgen nicht ausgeschlossen werden. Es handelt sich bei einer Berufsunfähigkeit wegen Corona also um einen eindeutigen Versicherungsfall.
Unser Tipp: Schließen Sie rechtzeitig eine BU-Versicherung ab und sichern Sie Ihre Arbeitskraft bis zum Renteneintrittsalter ab. Je früher, desto besser und günstiger: Berufsunfähigkeitsversicherung Kosten
BU Versicherung vor Corona Pandemie abgeschlossen – was ist zu beachten?
Hier kann die Infektionsklausel, die normalerweise in Versicherungsverträgen von Ärzten, Zahnärzten oder in einem Heilberuf tätigen Personen zum Tragen kommt, eventuell auch bei Personen gelten, die einen anderen Beruf ausüben. Die Infektionsklausel ist in den meisten Fällen einer Berufsunfähigkeits-Versicherung ein fixer Bestandteil der allgemeinen Bedingungen des Vertrages.
Wird gemäß dem Bundesinfektionsschutzgesetz die Arbeitstätigkeit durch die Behörde untersagt, kann das Beschäftigungsverbot einer Berufsunfähigkeit gleichgesetzt werden. Bei Ärzten gilt hier eine Nichtausübung der Tätigkeit über sechs Monate. Natürlich gelten die Bestimmung auch für alle anderen Berufe, wenn im Vertrag eine Infektionsklausel enthalten ist.
Von den meisten Versicherungen wird allerdings trotz Infektionsklausel keine Leistung erbracht. Die Ablehnungen einer Berufsunfähigkeit haben während der Corona-Pandemie einen besonders hohen Wert erreicht.
Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Corona Infektion und Covid 19 abschließen?
Ob ein Vertrag für eine Berufsunfähigkeit abgeschlossen werden kann, ist immer von dem aktuellen Gesundheitszustand des Versicherungnehmers abhängig. Auch die Höhe der Prämie ist von Vorerkrankungen oder bereits bestehenden Schädigungen abhängig. Bezüglich Corona unterscheiden die Versicherungsunternehmen hier zwischen verschiedenen Personengruppen.
BU Versicherung bei Covid-positiv ohne Symptome
Bei einer mit dem Corona-Virus infizierten Person sind keine Krankheitssymptome aufgetreten. In diesem Fall ist meistens eine normale Annahme möglich. Allerdings legen die Versicherungsunternehmen Wartezeiten zwischen drei Wochen und sechs Monaten für einen Leistungsbeginn fest.
Zusätzlich muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass er die Infektion ohne körperliche Dauerschäden überstanden hat und die Erkrankung vollständig ausgeheilt ist. Ein Beitragszuschlag oder Ausschlussklauseln werden in diesem Fall meistens nicht in den Vertrag aufgenommen.
BU Versicherung bei Covid-positiv mit schwerem Krankheitsverlauf
War aufgrund einer Infektion mit dem Corona-Virus ein Aufenthalt in einem Krankenhaus notwendig, wird das von der Versicherung als schwerer Krankheitsverlauf angesehen. Dazu muss nicht immer der Aufenthalt auf einer Intensivstation erfolgt sein.
Hier behalten sich die Versicherungen eine Rückstellung des Vertrages um sechs bis zwölf Monate vor, um eventuelle Folgeschäden besser abschätzen zu können.
Nach der Entlassung aus der Klinik muss mindestens drei Monate mit dem Abschluss eines Vertrages für eine Berufsunfähigkeitsversicherung gerechnet werden. Jeder Antrag wird individuell auf den genauen Krankheitsverlauf und die daraus entstandenen Folgen überprüft.
BU Versicherung wenn Long-Covid chronisch
In diesem Fall bestehen große Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsunternehmen. Der Vertrag kann über eine lange Zeit zurückgestellt, oder sofort abgelehnt werden. Nach einer Prüfung des Gesundheitszustandes des Antragstellers erfolgt hier immer eine Einzelentscheidung, die nicht auf andere Personen übertragen werden kann.
Welche Regeln gelten bei der BU Gesundheitsprüfung
Eine Gesundheitsprüfung muss in jedem Fall durchgeführt werden. Sonderregeln bezüglich einer Infektion mit dem Corona-Virus bestehen hier nicht. Auch Impfungen sind für die Gesundheitsprüfung nicht von Bedeutung, da diese als Vorsorge gegen Erkrankungen anzusehen sind und nicht den derzeitigen Gesundheitszustand einer Person beeinflussen.
Risikozuschlag bei Neuabschluss der BU Versicherung nach Corona
Bestehen bereits bei einem angestrebten Vertragsabschluss gesundheitliche Einschränkungen, egal welcher Ursache, legt das Versicherungsunternehmen einen Risikoaufschlag zu der Prämie fest. Versicherungsverträge für eine Berufsunfähigkeit können von den Versicherungsunternehmen im Fall von bestehenden Erkrankungen auch abgelehnt werden. Ob ein Antrag angenommen oder abgelehnt wird, ist von dem jeweiligen Versicherer abhängig.
Kann ein erhöhtes Risiko durch einen Aufschlag auf die Prämie nicht ausgeglichen werden, hat das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, bereits bestehende Vorerkrankungen für eine spätere Leistung auszuschließen. Tritt eine Berufsunfähigkeit aufgrund einer dieser Vorerkrankungen ein, ist der Versicherer nicht zu einer Leistung verpflichtet.
Worauf bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung und Corona achten?
Die Arbeitssituation verändert sich im Laufe der Jahre. Daher sollte der Versicherungsvertrag für eine Berufsunfähigkeitspension der jeweiligen Tätigkeit und den Lebensumständen angepasst werden. Auch das Corona-Virus hat das Leben und auch die Berufstätigkeit nachhaltig verändert. Ist in einem Versicherungsvertrag keine Infektionsklausel enthalten, sollte diese ergänzt werden.
Die Tätigkeit vieler Menschen hat sich in das Homeoffice verlagert. Einige Versicherungen nehmen den Standpunkt ein, dass die Tätigkeit im Homeoffice nicht der ursprünglich versicherten Arbeitstätigkeit entspricht. Dieser Punkt gilt auch, wenn die Tätigkeit für denselben Arbeitgeber ausgeübt wird und sich inhaltlich nicht verändert hat.
Eine Überprüfung des Versicherungsvertrages für eine Berufsunfähigkeit sollte während der Corona-Pandemie vorgenommen werden. Eventuell muss die Tätigkeit im Homeoffice ergänzt werden.
Ist bei Vertragsabschluss eine Nachversicherungsgarantie vereinbart worden, muss bei einer Erweiterung des Versicherungsvertrages keine neuerliche Gesundheitsprüfung durchgeführt werden.